5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV)
Wesentliches Ziel der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Zu diesem Zweck sieht die Änderungsverordnung vor, dass nahezu alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren sind. Zugleich soll die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen erhöht und ein verbesserter Rahmen für den Wettbewerb zwischen den Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme vorgegeben werden. Für die Verbraucher wird sich nichts ändern. Gebrauchte Verpackungsmaterialien können weiterhin in die haushaltsnahen Sammelbehälter geworfen werden.
Was ist neu?
- Seit dem 01.01.2009 wird für jede Verpackung die beim Endkunden (Endkunde bzw. Endverbraucher ist, wer seine Verpackungen über den "Hausmül" entsorgt. Dies können auch kleinere Betriebe, Arztpraxen usw. sein) anfällt, eine Gebühr erhoben.
- die Gebühr ist vom "Erstinverkehrbringer" (jedes Unternehmen das Waren verpackt und versendet) zu entrichten.
- Seit dem 01.01.2009 werden Unternehmen auf die Durchführung der Verpackungsverordnung kontrolliert und bei eventuellen Verstößen mit einem Bußgeld bestraft.
Müssen wir auch lizenzieren?
Da wir ein Großhändler für Verpackungsmaterial sind und somit keine Ware verpacken, unterliegen wir nicht der Lizensierungspflicht der VerpackVO. Sollten Sie zur Verpackungsverordnung noch Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Verpackungsverordnung